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Kurzportrait
Menschen, die aus eigenen Kräften nicht in der Lage sind, ihren Lebensunterhalt zu bestreiten oder in besonderen Lebenslagen sich selbst zu helfen und auch von anderer Seite nicht ausreichend unterstützt werden, können im Sozialamt Hilfe bekommen.
Sie haben ein Recht auf persönliche und wirtschaftliche Hilfe,
- die ihrem besonderen Bedarf entspricht,
- sie zur Selbsthilfe befähigt,
- die Teilnahme am Leben in der Gemeinschaft ermöglicht und
- die Führung eines meschenwürdigen Lebens sichert.
Wer sich vor allem durch Einsatz seiner Arbeitskraft, seines Einkommens und seines Vermögens selbst helfen kann oder wer die erforderliche Leistung von anderen, insbesondere von Angehörigen oder von Trägern anderer Sozialleistungen erhält, bekommt allerdings keine Sozialhilfe.
Wenn Sie sich gezielt über Möglichkeiten und Leistungen der Sozialhilfe informieren möchten - wir beraten Sie gern.
Anträge auf Hilfe zum Lebensunterhalt stellen Sie bitte beim Sozialamt der für Sie zuständigen Stadt oder Gemeinde im Landkreis Vechta.
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