Amt für Planung, Umwelt und Bauordnung
Amt 63

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Naturschutzfachlicher Ersatz- und Ausgleichsfonds (NEF)
 

Ravensberger Str. 20
49377 Vechta
Fax: 04441/898-1039
bauordnungsamt@landkreis-vechta.de

Amtsleiter:
Rudolf Stukenborg
Tel: 04441/898-0
Email schreiben

Öffnungszeiten:
Mo. - Fr.: 8:30 - 12:30 Uhr
Mo. - Do.: 14:30 - 16:00 Uhr
(oder nach Terminabsprache)

Naturschutzfachlicher Ersatz- und Ausgleichsfonds (NEF) Info über die/den zuständige/n Sachbearbeiter/in

Allgemeines

Nach den gesetzlichen Vorschriften ist ein Bauherr verpflichtet, für die durch sein Bauvorhaben verursachten Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen (Kompensationsmaßnahmen) durchzuführen.

Gleiches gilt für die Städte und Gemeinden. Sie müssen ebenfalls bei der Aufstellung, Änderung und Ergänzung von Bauleitplänen die Belange des Naturschutzes sowie der Landschaftspflege berücksichtigen und gegebenenfalls Kompensationsmaßnahmen vornehmen.

Die Planung und Durchführung von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen stellt Bauherren sowie Städte und Gemeinden oft vor große Probleme. Dieses führt zu Verzögerungen bei der Genehmigung eines Vorhabens sowie der Umsetzung eines Bauleitplanes.

Insbesondere die Durchführung geeigneter Naturschutzmaßnahmen bereitet dem Bauherren vermehrt Schwierigkeiten und führt häufig zu unbefriedigenden Einzellösungen. Der Bauherr hat meistens nicht die Kenntnis welche Flächen für die Durchführung von Naturschutzmaßnahmen am besten geeignet sind. Außerdem hat er selten genaues Wissen darüber, wie er eine optimale Aufwertung der erworbenen Flächen erreichen kann.
Allgemeines


Dienstleistung des Landkreises

Um den Vorhaben- und Planungsträgern bei der Umsetzung der erforderlichen Kompensationsmaßnahmen behilflich zu sein und um Genehmigungsverfahren zu beschleunigen, hat der Landkreis Vechta den Naturschutzfachlichen Ersatz- und Ausgleichsfonds (NEF) eingerichtet.

Der Bauherr zahlt zur Ablösung seiner Kompensationsverpflichtungen auf der Grundlage einer einheitlichen Berechnung einen Geldbetrag an den Landkreis Vechta. Mit diesem Geld sorgt das Amt für Natur- und Umweltschutz für die Bereitstellung und Herrichtung der Kompensationsflächen.

Die Dienstleistung des Landkreises besteht in der Abwicklung der Kompensationsverpflichtung.


Vorteile des NEF

Der NEF bietet Vorteile in ökologischer wie in ökonomischer Hinsicht:

Die Möglichkeit zur Leistung einer Kompensationszahlung stellt eine erhebliche Verbesserung für den Umweltschutz dar. Mit Geldern aus dem NEF können naturschutzfachlich sinnvolle Projekte finanziert werden. In Gebieten, die aus naturschutzfachlicher Sicht besonders geeignet sind, werden durch den Landkreis Vechta möglichst zusammenhängende Flächen zur ökologischen Aufwertung durch Ankauf oder Pacht gesichert. Auf diese Weise wird langfristig ein kreisweites Biotopverbundsystem geschaffen.

Für den Bauherrn liegt der wirtschaftliche Vorteil darin, dass er sich nicht um die häufig schwierige Suche nach geeigneten Kompensationsflächen kümmern muss. Weiterhin spart der Bauherr eventuell langwierige Verhandlungen mit dem Eigentümer der zu erwerbenden Flächen.

Mit der Einzahlung in den NEF hat der Bauherr seine Ausgleichs- und Ersatzpflicht abschließend erfüllt und kann zumindest aus naturschutzrechtlicher Sicht sofort mit seinem Bauvorhaben beginnen.


Abwicklung

Der Bauherr zahlt zur Ablösung seiner Kompensationsverpflichtung an den Landkreis Vechta eine nach einem einheitlichen Berechnungsverfahren ermittelte Geldsumme.
Grundlage für die Berechnung ist die Ermittlung des erforderlichen Kompensationsflächenbedarfs nach einem Biotopwertverfahren, dem sogenannten "Osnabrücker Modell".
Die erforderlichen Flächen werden im Rahmen des NEF bereit gestellt und hergerichtet.
Die durchschnittlichen Kosten hierfür belaufen sich nach derzeitiger Kostenermittlung auf 4,10 € je m² herzustellender Kompensationsfläche. Hierin enthalten sind auch die Planungs- und dauerhaften Pflegekosten.