Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Amt 39

Kurzportrait
 
Allgemeine Veterinärangelenheiten
 
Tierseuchenbekämpfung
 
Tierproduktion, Tierschutz, Tierarzneimittel
 
Fleischhygiene, Geflügelfleischhygiene, Milchhygiene
 
Überwachung von Lebensmitteln und Bedarfsgegenständen
 
Beseitigung tierischer Nebenprodukte
 
Links
 
Geflügelpest
 

Ravensberger Str. 20
49377 Vechta
Fax: 04441/898-1036
veterinaeramt@landkreis-vechta.de

Amtsleiter:
Dr. Detlev Dierkes
Tel: 04441/898-0
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Öffnungszeiten:
Mo. - Fr.: 8:30 - 12:30 Uhr
Mo. - Do.: 14:30 - 16:00 Uhr
(oder nach Terminabsprache)

Stellvertreter:
N.N.
Tel: 04441/898-0
Email schreiben

Kurzportrait

Zu den Aufgaben des Amtes für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung (kurz: Veterinäramt) gehören u.a. die Bekämpfung von Tierseuchen (z. B. Schweinepest) und die Durchsetzung des Tierschutzes (z. B. Geflügelpest). In diesem Zusammenhang registriert das Veterinäramt alle Halter von Schweinen, Rindern, Geflügel, Einhufern, Schafen und Ziegen. Die Halter sind zu einer entsprechenden Meldung an das Amt verpflichtet.

Das Veterinäramt überwacht alle Schlachtbetriebe im Landkreis und sorgt dort für die Einhaltung der zahlreichen Vorschriften zum Schutz des Verbrauchers. Die geschlachteten Tiere werden vom Untersuchungspersonal des Veterinäramtes kontrolliert, damit ungenießbares Fleisch erst gar nicht an die Ladentheke und damit auf Ihren Tisch gelangt.

Dem nächsten Einkauf im Supermarkt, beim Bäcker oder Schlachter oder dem Essen in Ihrem Lieblingsrestaurant können Sie unbesorgt entgegensehen. Denn wie diese Unternehmen werden auch alle anderen im Landkreis ansässigen Hersteller und Verkäufer von Lebensmitteln regelmäßig von den zuständigen Lebensmittelkontrolleuren überprüft. Auch hier gilt: Wer sich nicht an die Vorschriften hält, dem drohen Bußgeld oder schlimmstenfalls die Schließung des Betriebes.

Überwacht wird die Arbeit des Veterinäramtes durch das Niedersächsische Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz und Landesentwicklung als Fachaufsichtsbehörde. Bei Tierseuchenausbrüchen wird das Veterinäramt zusätzlich direkt von der Europäischen Union überprüft.

Seit 2006 wird im Veterinäramt das einheitliche Qualitätsmanagementsystem in Niedersächsischen Organisationen des gesundheilichen Verbraucherschutzes (EQUINO) eingeführt. Dieses System sorgt für eine einheitliche Durchführung und Bearbeitung der amtlichen Kontrollen und orientiert sich an der auch in der freien Wirtschaft eingesetzten DIN EN ISO 9001.

Neben der Kontrolle steht das Veterinäramt natürlich immer auch beratend den Betrieben, Landwirten und Verbrauchern zur Seite. Das gilt für alle veterinärfachlichen und -rechtlichen Bereiche: von A wie Acrylamid bis Z wie Zoonose.