Rechts- und Ordnungsamt
Amt 32

Kurzportrait
 
Zentrale Bußgeldstelle
 
Versammlungs- und Vereinswesen
 
Gewerberecht
 
Jagdangelegenheiten
 
Haltung gefährlicher Tiere
 
Hundehaltung
 
Ausländerwesen
 
Erwerb der deutschen Staatsbürgerschaft
 
Feuerschutz & Rettungsdienst
 
Katastrophenschutz
 
Schwarzarbeitsbekämpfung
 
Schornsteinfegerwesen
 
Namensänderung- und Meldewesen
 
Einweisung psychisch erkrankter Personen
 

Ravensberger Str. 20
49377 Vechta
Fax: 04441/898-1031
ordnungsamt@landkreis-vechta.de

Amtsleiterin:
Jutta Wagner
Tel: 04441/898-0
Email schreiben

Öffnungszeiten:
Mo. - Fr.: 8:30 - 12:30 Uhr
Mo. - Do.: 14:30 - 16:00 Uhr
(oder nach Terminabsprache)

Für das Ausländeramt gelten abweichende Öffnungszeiten:
Mo.- Fr.: 8.30 - 12.30 Uhr
Do.: 14.30 - 18.00 Uhr
(oder nach Terminabsprache)

    

Einweisung psychisch erkrankter Personen

Aufgabe ist die ordnungsrechtliche Abwicklung der Verfahren zur zwangsweisen Einweisung psychisch erkrankter Personen auf Grundlage des Niedersächsischen Gesetzes über Hilfen und Schutzmaßnahmen für psychisch Erkrankte.

Nach den gesetzlichen Regelungen kann der Landkreis Vechta, bei Kenntnis über eine psychisch erkrankte Person, die für sich selbst oder für Dritte eine Gefährdung darstellt, einzuschreiten.
Der Landkreis stellt hierzu auf Grundlage eines ärztlichen Zeugnisses beim zuständigen Amtsgericht einen Antrag auf richterliche Entscheidung über die sogenannte Zwangseinweisung in eine psychiatrische Einrichtung. Kann eine gerichtliche Entscheidung nicht rechtzeitig herbeigeführt werden, kann eine vorläufige Einweisung erfolgen.

Nach richterlicher Entscheidung ist es im weiteren Aufgabe des Landkreises, den Transport der betreffenden Person in die Einrichtungen durchzuführen oder zu organisieren.
Da entsprechende Ereignisse naturgemäß nicht nur innerhalb der eigentlichen Öffnungszeiten der Kreisverwaltung auftreten, ist zur Wahrnehmung dieser Aufgabe ein Rufbereitschaftsdienst eingerichtet, der über die Einsatzleitstelle des Landkreises unter der Notrufnummer 112 angefordert werden kann.