Führerscheinumtausch ab Mai auch über das digitale Kreishaus möglich
Ab dem 01. Mai 2024 können Personen, die ihren alten Papier-Führerschein gegen einen EU-Kartenführerschein umtauschen müssen, dies über das digitale Kreishaus erledigen. „Damit weiten wir unser digitales Angebot um einen wichtigen Punkt aus“, erklärt Landrat Tobias Gerdesmeyer. „Für die Bürgerinnen und Bürger wird das Umtauschen damit einfacher und komfortabler.“
Das Angebot richtet sich an alle Inhaberinnen und Inhaber eines Papier-Führerscheins mit Ausnahme der ehemaligen Klasse 2 und mit Ausnahme von Personen, die die Klasse CE79 erhalten möchten. Diese können den Führerschein nicht über das digitale Kreishaus umtauschen.
Um den Umtausch digital zu beantragen, muss zunächst das Online-Formular ausgefüllt werden. Dieses wird anschließend ausgedruckt und unterschrieben sowie inklusive eines biometrischen Passbildes, einer Kopie des Personalausweises und dem ausgefüllten Kontrollblatt für die Bundesdruckerei per Post an die Führerscheinstelle des Landkreises geschickt. Sobald der Kartenführerschein bei der Kreisverwaltung eintrifft, werden die betroffenen Personen postalisch informiert. Eine Abholung ist dann ohne Termin zu den Öffnungszeiten der Kreisverwaltung in Raum E33 möglich.
Wer seinen Führerschein jedoch lieber persönlich umtauschen möchte, kann dies nach wie vor im Kreishaus in Vechta, in der Zulassungsstelle in Damme sowie in den Gemeinde Neuenkirchen-Vörden, Bakum und Visbek jeweils nach vorheriger Terminreservierung erledigen. Im Laufe dieses Jahres wird das Umtauschen vor Ort auch in weiteren Kommunen möglich sein.
Das Online-Formular sowie weitere Informationen zum Thema stehen im Kreishaus-Online unter www.kommune365.de/landkreis-vechta zur Verfügung. Die folgende Tabelle gibt einen Überblick darüber, welche Personen ihren Führerschein bis zu welchen Datum umgetauscht haben müssen:
Geburtsjahr des Fahrerlaubnisinhabers | Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss |
Vor 1953 | 19.01.2033 |
Führerscheine, die bis einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestellt worden sind:
Geburtsjahr des Fahrerlaubnisinhabers | Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss |
1953-1958 | 19.01.2022 |
1959-1964 | 19.01.2023 |
1965-1970 | 19.01.2024 |
1971 oder später | 19.01.2025 |
Führerscheine, die ab 1. Januar 1999 ausgestellt worden sind:
| Tag, bis zu dem der |
1999 bis 2001 | 19. Januar 2026 |
2002 bis 2004 | 19. Januar 2027 |
2005 bis 2007 | 19. Januar 2028 |
2008 | 19. Januar 2029 |
2009 | 19. Januar 2030 |
2010 | 19. Januar 2031 |
2011 | 19. Januar 2032 |
2012 bis 18. Januar 2013 | 19. Januar 2033 |
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